
Vorsorge
Bei den Gesundheitsuntersuchungen fßr Frauen und Männer ab 18 Jahren (zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr einmalig; ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre) machen wir uns mittels umfangreicher Anamnese, Blutanalyse und kÜrperlichen Untersuchungen ein grßndliches Bild des Gesundheitszustandes. Auf diese Weise soll eine Frßherkennung von Herz-Kreislauferkrankungen, Nierenerkrankungen oder Diabetes mellitus ermÜglicht werden.
Jeder Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren ist gesetzlich verpflichtet, vor Ausbildungsstart eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung durchzufßhren und dem Arbeitgeber vorzulegen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Jugendlichen alle gesundheitlichen Voraussetzungen fßr die angestrebte Tätigkeit mitbringen.
Unterschieden wir bei der Untersuchung in Kriterien 1. und 2. Ordnung: werden Kriterien 1. Ordnung wie beispielsweise chronische Schmerzen im Bewegungsapparat oder HerzrhythmusstĂśrungen festgestellt, darf die Tätigkeit aufgrund von gesundheitlichen Risiken nicht ausgefĂźhrt werden. Im Gegensatz dazu stellen die Kriterien 2. Ordnung zwar kein Tätigkeitsverbot dar, allerdings sind regelmäĂige Untersuchungen notwendig.