Vorsorge
Bei den Gesundheitsuntersuchungen für Frauen und Männer ab 18 Jahren (zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr einmalig; ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre) machen wir uns mittels umfangreicher Anamnese, Blutanalyse und körperlichen Untersuchungen ein gründliches Bild des Gesundheitszustandes. Auf diese Weise soll eine Früherkennung von Herz-Kreislauferkrankungen, Nierenerkrankungen oder Diabetes mellitus ermöglicht werden.
Jeder Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren ist gesetzlich verpflichtet, vor Ausbildungsstart eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung durchzuführen und dem Arbeitgeber vorzulegen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Jugendlichen alle gesundheitlichen Voraussetzungen für die angestrebte Tätigkeit mitbringen.
Unterschieden wir bei der Untersuchung in Kriterien 1. und 2. Ordnung: werden Kriterien 1. Ordnung wie beispielsweise chronische Schmerzen im Bewegungsapparat oder Herzrhythmusstörungen festgestellt, darf die Tätigkeit aufgrund von gesundheitlichen Risiken nicht ausgeführt werden. Im Gegensatz dazu stellen die Kriterien 2. Ordnung zwar kein Tätigkeitsverbot dar, allerdings sind regelmäßige Untersuchungen notwendig.